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Kurz- und Verkehrswertgutachten

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB. Sei es bei geplantem Verkauf / Kauf einer Immobilie, zur Vorlage beim Finanzamt bzgl. Erb- und Schenkungssteuer, Erbauseinandersetzungen oder Vererbungen, Scheidungen, Schenkungen etc. – wir unterstützen Sie gerne mit einem Verkehrswertgutachten als verlässliche Grundlage zur Vermögensfeststellung.

 

Die Art des Gutachtens und der damit verbundene Aufwand richten sich maßgeblich nach dem Verwendungszweck. Soll beispielsweise ein Verkehrswertgutachten dem Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftssteuer bezüglich der im Nachlass vorhandenen Immobilien vorgelegt werden, empfiehlt sich ein ausführliches Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB. Für private Zwecke, wie zum Beispiel familieninterne Angelegenheiten oder zur Vermögensübersicht, reicht dagegen oftmals bereits ein Kurzgutachten aus. Das Kurzgutachten enthält die wesentlichen Angaben zum Grundstück sowie zu den baulichen Anlagen und verzichtet auf umfangreiche Erläuterungen. Eine Erweiterung des Kurzgutachtens auf ein Verkehrswertgutachten ist jederzeit auch nachträglich möglich.

Unabhängig von der Art des Wertgutachtens können zudem rechtliche Gegebenheiten (z.B. Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches) bewertet werden.

Nahezu alle Arten von Grundstücken und Immobilien bewerten wir für Sie: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung, Villa, Geschäftshaus, Gewerbeobjekt, Bauernhof, Schloss, Burg, Hotel, Pension, Altenheim, Pflegeheim, Golfplatz, Seegrundstück, Grünland, Wald, Grundstücke im Innen- und Außenbereich und vieles mehr. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wie beraten Sie.

 

 

Der Ortstermin

Beim Termin vor Ort werden vom Sachverständigen die Bausubstanz Ihrer Immobilie, fotodokumentiert und die wesentlichsten Merkmale als Grundlage für das Wertgutachten festgehalten. Die Begehung beschränkt sich nur auf augenscheinlich erkennbare Feststellungen, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang. Es werden im Rahmen der Begehung seitens des Sachverständigen kein Mobiliar, Einbauten, Bilder etc. verrückt. Zudem werden Bauteilöffnungen seitens des Sachverständigen nicht durchgeführt. Die Begehung beschränkt sich auf die zum Ortstermin zugänglichen Bereiche.

 

Grundleistung Kosten (inkl. MwSt)
Objektbesichtigung, Begehung und mündliche Vor-Ort-Beratung: Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Im Pauschalpreis sind Anfahrtskosten des Bausachverständigen bis zu einem Fahrtweg von 10 km ab Sachverständigenbüro (Am Bach 10, 82515 Wolfratshausen) sowie 5% Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) enthalten.
400,- €
Evtl. zusätzlich anfallende Kosten über 2 Stunden Gesamtzeitaufwand.
150,- € / Std
Evtl. zusätzlich anfallende Fahrtkosten über 10 km Fahrtweg, je km ab Sachverständigenbüro
1,- € / km
Gebühren für amtliche Auskünfte (Grundbuchauszüge, Bodenrichtwerte, Einsichten und die Grundakte, Einsichten in die Bauakte)
tatsächliche Kosten
Anfertigung von Scans größer als A4 / A3
tatsächliche Kosten
Mehr- bzw. Sonderleistung Kosten (inkl. MwSt)
Zusätzliche Vor-Ort-Begehung (pro Begehung), inkl. Anfahrtskosten bis zu einem Fahrtweg von 10 km sowie 5% Nebenkostenpauschale, Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit max. 2 Stunden
400,- €
Fachliche Beratung per E-Mail
25,- € / 10 Min
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5%
In der genannten Nebenkostenpauschale ist die Übersendung einer digitalen Version der schriftlichen Ausfertigung per Mail in 1-facher Form enthalten. Eine gedruckte Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
2,- € / Seite
Vordringliche Bearbeitung außer der Reihe (Dringlichkeitszuschlag) in Prozent der brutto Rechnungssumme
20%

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