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SiGeKo   
(Sicherheits & Gesundheit Koordinator)
 
Ein Bau zeichnet sich durch ein hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko aus. Daher besteht unter bestimmten Umständen die Verpflichtung des Bauherrn im Rahmen einer Baumaßnahme einen SiGeKo zu bestellen.
 
Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) sind Sie als Bauherr einer Baumaßnahme (Neubau- als auch Umbaumaßnahmen), bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu bestellen.
 
Schon in der Planungsphase ist die Hinzuziehung eines SiGeKos sinnvoll, denn hier kann durch Empfehlungen zur einer Reduzierung der Unfallgefahr beigetragen werden. Im Rahmen der Ausführungsphase wird durch laufende Kontrollen des SiGeKos die Einhaltung der Sicherheitsstandards koordiniert und überwacht.
 
Der genaue Leistungsumfang des SiGeKo ist in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
 
 
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
 
  • Beratung bezüglich der gesetzlichen Anforderungen
  • Analyse der Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Vorbereitung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
  • Regelmäßige Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Grundleistung Kosten (inkl. MwSt)
Objektbesichtigung, Begehung und mündliche Vor-Ort-Beratung: Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Im Pauschalpreis sind Anfahrtskosten des Bausachverständigen bis zu einem Fahrtweg von 10 km ab Sachverständigenbüro (Am Bach 10, 82515 Wolfratshausen) sowie 5% Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) enthalten.
400,- €
Evtl. zusätzlich anfallende Kosten über 2 Stunden Gesamtzeitaufwand.
150,- € / Std
Evtl. zusätzlich anfallende Fahrtkosten über 10 km Fahrtweg, je km ab Sachverständigenbüro
1,- € / km
Mehr- bzw. Sonderleistung Kosten (inkl. MwSt)
Zusätzliche Vor-Ort-Begehung (pro Begehung), inkl. Anfahrtskosten bis zu einem Fahrtweg von 10 km sowie 5% Nebenkostenpauschale, Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit max. 2 Stunden
400,- €
Weitere Leistungen, wie z.B. Stellungnahmen, ausführliche Gutachtenerstellung, Erstellung eines Sanierungskonzeptes etc. werden nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet.
150,- € / Std
Fachliche Beratung per E-Mail
25,- € / 10 Min
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5%
In der genannten Nebenkostenpauschale ist die Übersendung einer digitalen Version der schriftlichen Ausfertigung per Mail in 1-facher Form enthalten. Eine gedruckte Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
2,- € / Seite
Vordringliche Bearbeitung außer der Reihe (Dringlichkeitszuschlag) in Prozent der brutto Rechnungssumme
20%

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