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PLANUNGSLEISTUNG
 
Nach HOAI-2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013):
Die HOAI wird unterteilt in Phase 1-9 und jede Phase in Grundleistungen, welche normalerweise vollständig erbracht werden müssen und besondere Leistungen, welche separat vereinbart werden. 
 
Ein individuelles Leistungsbild muss speziell vereinbart werden. Wir empfehlen eine stufenweise Beauftragung, welche nach jedem Schritt auf einer erneute Beauftragung basiert.
 
Schritt 1: Phase 1-2
Schritt 2: Phase 3-4
Schritt 3: Phase 5
Schritt 4: Phase 6-8
Schritt 5: Phase 9

Um im Vorfeld die wichtigsten Fragen klären zu können, bieten wir vor den Phasen 1-9 nach HOAI eine Vorbesprechung an:

Vorbesprechung:

Wir empfehlen eine allgemeine Beratung hinsichtlich des Gesamtablaufs für ein Bauprojekt. Hierbei werden speziell folgende Punkte aufgezeigt:

  • Projektbeteiligte
  • Zeitablauf
  • Kostenzusammensetzung
  • Aufklärung Beauftragung Architekt
 

Phasen 1-9 nach HOAI 

Phase 1: Grundlagenermittlung

Ziel ist es, herauszufinden wie groß und was sie bauen wollen.

Grundleistungen:

  1.  Klären der Aufgabenstellung
  2.  Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Zusammenfassen der Ergebnisse
 

Besondere Leistungen:

  • Bestandsaufnahme (empfehlenswert)
  • Standortanlayse
  • Betriebsplanung
  • Aufstellung eines Raumprogramms
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
 

Phase 2: Vorplanung

Ziel ist es, herauszufinden wie groß und was sie bauen dürften und das grob vorzuplanen.

Grundleistungen:

  1. Analyse der Grundlagen
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
  3. Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
  4. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
  5. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  6. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
  7. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  8. Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
  9. Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  10. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

Besondere Leistungen:

  •  Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
  • Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage ist empfehlenswert)
  • Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
  • Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

 

Phase 3: Entwurfsplanung

Ziel ist es, einen konkreten Entwurf zu erarbeiten und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Grundleistungen:

  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
  2. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  4. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
  5. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  6. Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  7. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
  8. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

Besondere Leistungen:

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (empfehlenswert)
  • Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
  • Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

Phase 4: Genehmigungsplanung

Ziel ist es, einen genehmigungsfähigen Eingabeplan mit den nötigen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.

Grundleistungen:

  1. Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden2.
  2. Einreichen dieser Unterlagen
  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen

Besondere Leistungen:

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches
  • Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat

Phase 5: Ausführungsplanung

Ziel ist es, für die Bauausführung, Fachplaner und die Ausschreibung Pläne in der nötigen Detailtiefe zu erarbeiten. 

Grundleistungen:

  1. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
  3. Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen;
  4. Materialbestimmung
  5. Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  6. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Besondere Leistungen:

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Erarbeiten von Detailmodellen
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. 

 In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit  Leistungsprogramm angewandt wird.

Phase 6: Vorbereitung der Vergabe

Ziel ist es, eine Leistungsbeschreibung und ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu erarbeiten.

Grundleistungen:

  1. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  3. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

Besondere Leistungen:

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (empfehlenswert)

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In  diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit  Leistungsprogramm angewandt wird.

Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Ziel ist es, Angebote einzuholen und nach der Ausschreibung mit den Bietern zu verhandeln, bis hin zur eigentlichen Vergabe.

Grundleistungen:

  1. Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
  4. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  5. Verhandlung mit Bietern
  6. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
  7. Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen:

  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In  diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit  Leistungsprogramm angewandt wird.

Phase 8: Objektüberwachung

Ziel ist es, den Bauablauf und die Qualität zu prüfen und zu leiten und nach Fertigstellung die Rechnungen zu überprüfen und die Mängelbeseitigung zu überwachen.

Grundleistungen:

  1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  2. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  3. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  5. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  6. Führen eines Bautagebuches
  7. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  8. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  9. Rechnungsprüfung
  10. Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  11. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
  12. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  13. Auflisten der Gewährungsfristen
  14. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  15. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

Besondere Leistungen:

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht

Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Ziel ist es, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Mängel festzustellen und die Ansprüche daraus mitzuteilen. 

Grundleistungen:

  1. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
  2. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  4. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen:

  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen (empfehlenswert)
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

Hinweis:

Die Leistungsphase 9 wird oft ausgeklammert, ist aber für ein erfolgreiches Projekt empfehlenswert. Hier können noch unentdeckte Mängel festgestellt und durch erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen langfristige Kosten eingespart werden.

Grundleistung Kosten (inkl. MwSt)
Objektbesichtigung, Begehung und mündliche Vor-Ort-Beratung: Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Im Pauschalpreis sind Anfahrtskosten des Bausachverständigen bis zu einem Fahrtweg von 10 km ab Sachverständigenbüro (Am Bach 10, 82515 Wolfratshausen) sowie 5% Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) enthalten.
400,- €
Evtl. zusätzlich anfallende Kosten über 2 Stunden Gesamtzeitaufwand.
150,- € / Std
Evtl. zusätzlich anfallende Fahrtkosten über 10 km Fahrtweg, je km ab Sachverständigenbüro
1,- € / km
Mehr- bzw. Sonderleistung Kosten (inkl. MwSt)
Zusätzliche Vor-Ort-Begehung (pro Begehung), inkl. Anfahrtskosten bis zu einem Fahrtweg von 10 km sowie 5% Nebenkostenpauschale, Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit max. 2 Stunden
400,- €
Weitere Leistungen, wie z.B. Stellungnahmen, ausführliche Gutachtenerstellung, Erstellung eines Sanierungskonzeptes etc. werden nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet.
130,- € / Std
Fachliche Beratung per E-Mail
25,- € / 10 Min
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5%
In der genannten Nebenkostenpauschale ist die Übersendung einer digitalen Version der schriftlichen Ausfertigung per Mail in 1-facher Form enthalten. Eine gedruckte Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
2,- € / Seite
Vordringliche Bearbeitung außer der Reihe (Dringlichkeitszuschlag) in Prozent der brutto Rechnungssumme
20%

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