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Gewährleistungsmängel

Die Prüfung von Gewährleistungsmängeln ist ein wesentlicher Schritt im Bauprozess, der darauf abzielt, festzustellen, ob das fertiggestellte Bauwerk den vereinbarten Standards entspricht und die zugesicherten Qualitäten erfüllt.

Die Prüfung von Gewährleistungsmängeln erfolgt während der Gewährleistungsfrist, die üblicherweise nach der Bauabnahme beginnt. Mängelansprüche verjähren gemäß § 634a des Baugesetzbuches nach einer Frist von 4 Jahren nach der Abnahme, bei Vereinbarung der VOB, § 13 VOB Teil B, nach einer Frist von 5 Jahren nach der Abnahme. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Bauunternehmer oder Auftragnehmer in der Regel verpflichtet, festgestellte Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Da der Bauherr nach der Abnahme in der Beweislast steht, ist eine fundierte Mängelfeststellung für die Aufforderung zur Beseitigung Auftragnehmer notwendig.

Im Rahmen der Überprüfung der Gewährleistungsmängel während des Ortstermins werden Mängel fotografisch dokumentiert. Optional können die Feststellungen zudem schriftlich im Rahmen einer Stellungnahme oder eines Gutachtens festgehalten werden, um eine Grundlage für die Kommunikation mit dem Bauunternehmer zu schaffen.

 

Die Prüfung von Gewährleistungsmängeln beschränkt sich nur auf augenscheinlich erkennbare Feststellungen, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang. Es werden im Rahmen der Prüfung von Gewährleistungsmängeln seitens des Sachverständigen kein Mobiliar, Einbauten, Bilder etc. verrückt. Zudem werden Bauteilöffnungen seitens des Sachverständigen nicht durchgeführt. Die Begehung beschränkt sich auf die zum Ortstermin zugänglichen Bereiche.

 

Grundleistung Kosten (inkl. MwSt)
Objektbesichtigung, Begehung und mündliche Vor-Ort-Beratung: Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Im Pauschalpreis sind Anfahrtskosten des Bausachverständigen bis zu einem Fahrtweg von 10 km ab Sachverständigenbüro (Am Bach 10, 82515 Wolfratshausen) sowie 5% Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) enthalten.
400,- €
Evtl. zusätzlich anfallende Kosten über 2 Stunden Gesamtzeitaufwand.
150,- € / Std
Evtl. zusätzlich anfallende Fahrtkosten über 10 km Fahrtweg, je km ab Sachverständigenbüro
1,- € / km
Mehr- bzw. Sonderleistung Kosten (inkl. MwSt)
Zusätzliche Vor-Ort-Begehung (pro Begehung), inkl. Anfahrtskosten bis zu einem Fahrtweg von 10 km sowie 5% Nebenkostenpauschale, Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit max. 2 Stunden
400,- €
Weitere Leistungen, wie z.B. Stellungnahmen, ausführliche Gutachtenerstellung, Erstellung eines Sanierungskonzeptes etc. werden nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet.
150,- € / Std
Fachliche Beratung per E-Mail
25,- € / 10 Min
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5%
In der genannten Nebenkostenpauschale ist die Übersendung einer digitalen Version der schriftlichen Ausfertigung per Mail in 1-facher Form enthalten. Eine gedruckte Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
2,- € / Seite
Vordringliche Bearbeitung außer der Reihe (Dringlichkeitszuschlag) in Prozent der brutto Rechnungssumme
20%

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