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Baubegleitung

Die Baubegleitung ist ein essenzieller Bestandteil eines Bauprojekts, der dazu dient, die Qualität von Baumaßnahmen sicherzustellen. Die baubegleitende Qualitätssicherung erstreckt sich über verschiedene Phasen des Bauprozesses und trägt maßgeblich dazu bei, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen.

Qualitätssicherung in der Planungsphase

Die Qualitätssicherung in der Planungsphase spielt eine entscheidende Rolle für die Gesamtqualität eines Bauvorhabens. Hier gilt es Mängel bereits frühzeitig in der Planungsphase zu verhindern, um zu vermeiden, dass sie in der Bauphase umgesetzt werden und später mit erheblichem Aufwand und Kosten behoben werden müssen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung in der Planungsphase wird die Planung kritisch überprüft. Der Bauherr wird aktiv in den Prozess einbezogen und auf Optimierungsmöglichkeiten hingewiesen.

 

Qualitätssicherung in der Ausführungsphase / Bauphase

In der Ausführungs- bzw. Bauphase erstreckt sich die Baubegleitung auf regelmäßige Inspektionen des Baufortschritts. Die Praxis zeigt, dass eine Baubegleitung selbst bei kleinen Bauvorhaben von Vorteil ist, denn je eher ein Fehler erkannt wird, desto geringer sind in der Regel die Beseitigungskosten.

Im Rahmen der baubegleitenden Qualitätssicherung sollen für Sie daher frühzeitig Planungs, Material- und Ausführungsfehler erkannt und Baumängel, Bauschäden sowie Qualitäts- und Wertminderungen an Ihrem Bauvorhaben vermieden werden.

Empfehlenswert ist es zu den folgenden vier wichtigen Bauphasen eine Baubegleitung zu beauftragen:

  1. Bodenplatte, Keller
  2. Rohbaufertigstellung
  3. Ausbau und Rohinstallation
  4. Fertigstellung / Abnahme

 

Begleitung während der Bauabnahme 

Nach Abschluss eines Bauabschnitts oder spätestens nach Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens steht die Bauabnahme an. Die Bedeutung der Bauabnahme sollte nicht unterschätzt werden, da sie erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Bauherrn mit sich bringt. Unter anderem wird die Zahlung der Schlussrechnung fällig, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt und die Beweislast für den Nachweis eines Mangels liegt nun beim Bauherrn. Es empfiehlt sich daher, die Bauabnahme mit der Unterstützung eines Bausachverständigen durchzuführen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie als Bauherr während dieses wichtigen Prozesses.

Auf Verlangen des/der Auftraggeber*in können vom Sachverständigen schriftliche Prüfprotokolle erstellt werden, in denen beispielsweise die Feststellungen wie mögliche Mängel oder Qualitätsminderungen dokumentiert und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Die Begleitung während der Baubegleitung / Bauabnahme beschränkt sich nur auf augenscheinlich erkennbare Feststellungen, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang. Es werden im Rahmen der Baubegleitung / Bauabnahme seitens des Sachverständigen kein Mobiliar, Einbauten, Bilder etc. verrückt. Zudem werden Bauteilöffnungen seitens des Sachverständigen nicht durchgeführt. Die Begehung beschränkt sich auf die zum Ortstermin zugänglichen Bereiche.

 

Grundleistung Kosten (inkl. MwSt)
Objektbesichtigung, Begehung und mündliche Vor-Ort-Beratung: Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Im Pauschalpreis sind Anfahrtskosten des Bausachverständigen bis zu einem Fahrtweg von 10 km ab Sachverständigenbüro (Am Bach 10, 82515 Wolfratshausen) sowie 5% Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) enthalten.
400,- €
Evtl. zusätzlich anfallende Kosten über 2 Stunden Gesamtzeitaufwand.
150,- € / Std
Evtl. zusätzlich anfallende Fahrtkosten über 10 km Fahrtweg, je km ab Sachverständigenbüro
1,- € / km
Mehr- bzw. Sonderleistung Kosten (inkl. MwSt)
Zusätzliche Vor-Ort-Begehung (pro Begehung), inkl. Anfahrtskosten bis zu einem Fahrtweg von 10 km sowie 5% Nebenkostenpauschale, Gesamtzeitaufwand für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit max. 2 Stunden
400,- €
Weitere Leistungen, wie z.B. Stellungnahmen, ausführliche Gutachtenerstellung, Erstellung eines Sanierungskonzeptes etc. werden nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet.
150,- € / Std
Fachliche Beratung per E-Mail
25,- € / 10 Min
Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5%
In der genannten Nebenkostenpauschale ist die Übersendung einer digitalen Version der schriftlichen Ausfertigung per Mail in 1-facher Form enthalten. Eine gedruckte Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
2,- € / Seite
Vordringliche Bearbeitung außer der Reihe (Dringlichkeitszuschlag) in Prozent der brutto Rechnungssumme
20%

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